Zollamtmann Zaluskowski ermittelt in der Kaffee-Branche gegen die Kaffee-Großhändler Bissinger und Gröthemeyer. Der Kaffeehandel wird weitgehend vom Welt-Kaffeehandels-abkommen bestimmt. So darf in die Bundesrepublik Deutschland nur "Quotenkaffee" eingeführt werden, also nur Kaffee von einem Mitgliedsland des Handelsabkommens...
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