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Der rätselhafte Kindermord

 
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(2 Stimmen)
5.50
Status:
Veröffentlicht
Uraufgeführt am:
2002-10-21
Laufzeit:
45 Minuten
Teil von:
Sprachen (im Original):
Deutsch
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Das hatte es bisher noch nicht gegeben. Ein Kind verschwindet. Spurlos. Mitten im aufblühenden Deutschland der 1960er Jahre. 5 Tage später, am 18. Februar 1964, meldet sich ein Erpresser bei den verzweifelten Eltern. Er schickt einen Schlüssel für ein Schließfach im Frankfurter Hauptbahnhof. Man findet einen Kinderschuh - den Schuh eines verschwundenen siebenjährigen Jungen.

Handlung

Dieser Fall erschütterte die Bundesrepublik. Tägliche Schlagzeilen, die gesamte Nation nimmt Anteil und wird zur Mithilfe aufgerufen. In den Schaufenstern der großen Kaufhäuser sind Puppen ausgestellt, die die Sachen des Kindes tragen. Das Medieninteresse ist ungeahnt groß. Die Eltern werden belagert und verfolgt. Es gibt eine Zeitung, die den Jungen von den Entführern freikaufen will. Alles ohne sichtbaren Erfolg.

Es melden sich zig Trittbrettfahrer, uber 500 Hinweise muß die Polizei bearbeiten, alle Enden irgendwie im Papierkorb. In ihrer Hilflosigkeit bietet die Staatsanwaltschaft den Entführern über die Medien freies Geleit an, wenn sie das Kind freilassen. Aber der Fall bleibt ein Rätsel, es werden bereits Parallelen zu der mysteriösen Lindbergh-Babyentführung in den USA gezogen.

Im Mai 1967 kommt neue Bewegung in den Fall. Drei Jahre und drei Monate nacht der Tat führt Spur 573 endlich zum Erfolg. Die Zeitschrift „Quick„ erhält ein anonymes Angebot. Für 15000 DM will ein Unbekannter Beweisstücke vorlegen, die seine Täterschaft an der Entführung belegen. Die Zeitschrift arbeitet mit der Polizei zusammen. Die Leiche des Jungen wird schließlich 500m vom Elternhaus entfernt gefunden, in einem Keller. Der Täter kommt aus der Nachbarschaft der Familie.

Doch alles an diesem Fall bleibt weiter rätselhaft. Der Täter ein Arztsohn legt nur ein Teilgeständnis ab. Ein Motiv wird nie ermittelt, genauso ist der Tathergang unklar. Im Prozess plädiert der Staatsanwalt auf Nord aus Heimtücke. Das Urteil – Lebenslänglich.

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